Informationen zum Umstieg in das neue Lehramts-Curriculum

Mit 1. Oktober ist ein neues Curriculum für den Lehramts-Bachelor in Kraft getreten, unter dem neuen Namen Bachelor UF Digitale Grundbildung und Informatik. Die Unterschiede zwischen der alten Version (2014) und der neuen (2023) haben wir euch bereits in unserer Aussendung vom 25. Juli 2023 ausführlich erklärt, die Informationen sind unten auch noch einmal als Blogbeiträge verlinkt.

In dieser Aussendung beleuchten wir die Vor- und Nachteile eines Umstiegs sowie das genaue Prozedere. Falls ihr also in Erwägung zieht, auf die neue Version zu wechseln, lest diesen Artikel bitte ganz genau durch!

Zwei wichtige Punkte gleich zu Beginn:

  • Ihr könnt auf jeden Fall bis zum 31. Oktober 2027 in der alten Version fertig studieren! Wenn ihr umsteigen wollt, tut ihr das freiwillig (und der Umstieg ist auch mit ggf. erheblichen Nachteilen verbunden)!
     
  • Wenn ihr ab dem 1. Oktober 2023 zu studieren begonnen habt, seid ihr automatisch in der neuen Version. Folglich betrifft euch dieser Text nicht.

INHALT:

Details zu den Änderungen im Bachelor UF Digitale Grundbildung und Informatik

Umstieg auf die neue Version – die Anerkennungsverordnung

Am 10. November wurde die Anerkennungsverordnung offiziell im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Diese regelt, welche Lehrveranstaltungen und Module in welchem Umfang vom UF Informatik im UF Digitale Grundbildung und Informatik anerkannt werden können. Wer auf die neue Version umsteigen möchte, dem werden die bereits absolvierten Lehrveranstaltungen nach der dort veröffentlichten Tabelle übertragen. Beim Durchlesen fällt auf, dass der Umstieg durchaus verlustbehaftet sein kann – insgesamt könnt ihr in der Regel bis zu 18 ECTS verlieren!

Wie viel ihr tatsächlich verliert, hängt jedoch von eurem Studienfortschritt ab. Insbesondere wenn ihr erst am Anfang seid, ist der Umstieg noch relativ problemlos möglich; je mehr LVen ihr jedoch bereits absolviert habt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit eines Verlustes. Und dieser kann weitreichende Konsequenzen haben, die ihr bedenken solltet: Nicht nur, dass ihr ECTS „verliert“ und daher zusätzliche Lehrveranstaltungen machen müsst – ein verlustbehafteter Umstieg kann im schlimmsten Fall auch zum Verlust von Stipendien o.ä. führen!

Die Verordnung findet ihr unter: https://mtbl.univie.ac.at/storage/media/mtbl02/2023_2024/2023_2024_6.pdf

Ihr solltet sie euch in jedem Fall selbst durchlesen! Im Folgenden gehen wir nur auf die wichtigsten Punkte ein, die zu einem Verlust an ECTS führen können. Diese Übersicht ist jedoch nicht ganz vollständig:

  • Die VU Algorithmen und Datenstrukturen 1 (pi, 6 ECTS) aus dem UF INF 09 wird angerechnet als:
    • UF DGI 04 Praktische InformatikVO zu Algorithmen und Datenstrukturen im Umfang von 3 ECTS sowie
    • 3 ECTS im UF DGI 11 Wahlbereich.
  • Das bedeutet, dass die Anrechnung verlustbehaftet ist, falls euer Wahlbereich bereits voll ist. Beachtet, dass der Wahlbereich für beide Unterrichtsfächer gemeinsam 10 ECTS beträgt. Wer die 3 Rest-ECTS im Wahlbereich in Anspruch nehmen will, sollte das übrigens beim Umstieg explizit im E-Mail an das SSC dazuschreiben.
     
  • Aus dem UF INF 10 Netzwerktechnologien und Betriebssysteme (ehem. 6 ECTS) können maximal 3 ECTS im UF DGI 04 (im Punkt VO zu Betriebssystemen und Netzwerken) angerechnet werden. Das bedeutet sinngemäß, dass wenn ihr mehr als eine der folgenden Lehrveranstaltungen gemacht habt (im UF INF 10 oder im Wahlpflichtbereich), ihr maximal eine davon im neuen Punkt anrechnen lassen könnt:
    • VO Netzwerktechnologien (3 ECTS)
    • UE Netzwerktechnologien (3 ECTS)
    • VO Betriebssysteme (3 ECTS)
    • UE Betriebssysteme (3 ECTS)
    • VU Betriebssysteme und Infrastruktur für Schulnetzwerke (3 ECTS)
  • Der Rest kann im Wahlbereich verwendet werden (bitte unbedingt die gewünschte Anrechnung im Wahlbereich im E-Mail dazuschreiben!) – wenn dort noch genügend Platz ist (andernfalls verliert ihr die ECTS).
     
  • Da der Wahlpflichtbereich (bisher UF INF 12) im neuen Curriculum nicht mehr existiert, können Lehrveranstaltungen dieses Moduls – nach Genehmigung durch die Studienprogrammleitung – nur im Wahlbereich verwendet werden. Ist dieser bereits voll, hat man Pech gehabt. Bitte schreibt im E-Mail an das SSC dazu, welche Lehrveranstaltungen aus dem Wahlpflichtbereich in den Wahlbereich übertragen werden sollen. (Empfehlung von uns: Die mit den besten Noten, bis euer Wahlbereich voll ist.)
    Zwei Ausnahmen gibt es: Die VU Informationssicherheit (3 ECTS) ist im neuen Curriculum eine Pflicht-Lehrveranstaltung und wird somit im UF DGI 06 angerechnet, die VU Grundlagen der Intelligenten Systeme (3 ECTS) wird im UF DGI 05 angerechnet.
     
  • Der Wahlbereich kann in der Regel (nach Genehmigung durch die Studienprogrammleitung) verlustfrei weiterverwendet werden. Allerdings können einzelne Lehrveranstaltungen, die bisher Teil des Wahlbereichs waren, für neue Pflichtlehrveranstaltungen angerechnet werden. Das betrifft:
    • Die Lehrveranstaltungen FS Künstliche Intelligenz (6 ECTS) oder die VU Ethik in der Informationstechnologie (3 ECTS) werden auf Wunsch im Umfang von 3 ECTS im Modul UF DGI 08 für die neue Lehrveranstaltung PS Angewandte Ethik und Technikbewertung angerechnet. Wer diese Anrechnung für erstere Lehrveranstaltung in Anspruch nimmt, verliert 3 ECTS (diese restlichen 3 ECTS sind dann nicht im Wahlbereich anrechenbar!).
    • Die VU Kompetentes Lehren und Lernen mit digitalen Medien in der Sekundarstufe (5 ECTS) wird auf Wunsch im Umfang von 3 ECTS im Modul UF DGI 09 für die VU Einführung in die Fachdidaktik DGI angerechnet. Hier kommt es also, falls man diese Anrechnung in Anspruch nimmt, zu einem Verlust von 2 ECTS.
    • Die VU PM1 Digitale Transformationen (5 ECTS) wird auf Wunsch im UF DGI 05 als LP Design Thinking im Umfang von 3 ECTS angerechnet (2 ECTS Verlust).
  • Diese gerade genannten Anrechnungen sind freiwillig! Das heißt, ihr könnt diese Leistungen auch im Wahlbereich behalten (und verliert dann keine ECTS davon), müsst dann allerdings die neuen Lehrveranstaltungen nachmachen. Bitte gebt dem SSC euren Wunsch per E-Mail bekannt.
     
  • Solltet ihr euch Leistungen (z.B. von anderen Universitäten) anrechnen haben lassen, ist es eventuell notwendig, die Anerkennung für das neue Curriculum neu zu beantragen. Rein theoretisch wäre es nun möglich, dass ein solcher neuer Antrag in der neuen Curriculums-Version jetzt abgelehnt wird. Daher ist es in solchen Fällen dringend ratsam, im Vorfeld bei SPL Polaschek nachzufragen, ob eine erneute Anerkennung möglich sein wird.

Beachtet bitte auch, dass Anrechnungen innerhalb der ersten 2 Semester passieren müssen. Eine mögliche Anrechnung später erst zu beantragen, könnte also problematisch sein.

Was spricht für und was gegen einen Umstieg?

Die Frage, ob ihr umsteigen solltet oder nicht, lässt sich leider nicht so einfach beantworten. Es kommt hier auf euren Studienfortschritt, auf eure persönlichen Interessen (gefallen euch die neuen Inhalte oder wollt ihr euch lieber in Informatik vertiefen?) aber auch auf das Dienstrecht und auf vieles mehr an.

Es sind Gerüchte im Umlauf, wonach Leute, die im alten Curriculum abschießen, später Nachteile hätten. Das können wir so aus aktueller Sicht nicht bestätigen.

Korrekt ist, dass Leute aus dem alten Curriculum aktuell an den Schulen bevorzugt für Informatikstunden eingeteilt werden, da es einen Mangel an Informatiklehrer:innen gibt. Das bedeutet jedoch nicht, dass Informatik-Lehrer:innen aus dem alten Curriculum keine Digitale Grundbildung unterrichten dürfen; diese Entscheidung liegt bei der Schulleitung. Einen Mangel an Stunden wird man zumindest aktuell nicht haben.

Solltet ihr zu einem späteren Zeitpunkt doch gerne Digitale Grundbildung unterrichten wollen und keine DIGI-Stunden von der Schulleitung bekommen, könnt ihr ab diesem Jahr den Hochschullehrgang Digitale Grundbildung an einer pädagogischen Hochschule (z.B. PH Wien; Curriculum siehe hier) nachmachen. Dieser hat zwar einen Umfang von 30 ECTS – allerdings haben wir bei der PH Wien nachgefragt: Laut Alexander Ecker, Leiter der ARGE AHS Informatik Wien, werden in diesem Lehrgang

  • mit abgeschlossenem UF Informatik Bachelor
    voraussichtlich alle Module bis auf M1-2 und M2-2 angerechnet – also alle bis auf 6 ECTS.
     
  • mit abgeschlossenem UF Informatik Master
    voraussichtlich alle Module bis auf M1-2 angerechnet – also müsst ihr in diesem Fall nur 4 ECTS nachmachen und seid rechtlich auf fast demselben Stand wie jemand, der den gesamten PH-Lehrgang oder das neue Curriculum gemacht hat.

Die entsprechende Anerkennungsverordnung wird voraussichtlich in etwa einem Monat erscheinen. Wir werden den Link dazu hier ergänzen.

Aus aktueller Sicht gilt also:
Wer durch einen Umstieg Leistungen verlieren würde (und kein großes Interesse an den neuen Inhalten hat), sollte vermutlich eher im alten Curriculum bleiben. Jene ECTS, die man ggf. für den Hochschullehrgang nachmachen muss, sind weniger, als man gegebenenfalls durch einen Umstieg verliert.

Trotzdem ist das keine uneingeschränkte Empfehlung für einen Verbleib im alten Curriculum:
Momentan hat man mit einem Verbleib im alten Curriculum de facto keine Nachteile, sofern man den Hochschullehrgang nachmacht. Diese 6 bzw. 4 ECTS, die man ggf. nachmachen muss, sind weniger, als man ggf. durch einen Umstieg in die neue Version verlieren kann. Das Dienstrecht und die Anstellungspraktiken der Bildungsdirektionen sind jedoch relativ undurchsichtig, und es ist nicht komplett auszuschließen, dass man später einmal Nachteile haben könnte. (Achtung: Das heißt nicht, dass absehbar ist, dass es solche geben wird – wir sagen lediglich, dass wir das nicht ausschließen können!)

Außerdem wurden für den neuen Bachelor einige neue Lehrveranstaltungen speziell für das Lehramt geschaffen – mit dem Nachteil, dass die Inhalte sehr stark gekürzt wurden und die Überschneidungen mit dem Bachelor Informatik kleiner geworden sind, jedoch andererseits mit dem Effekt, dass die verbleibenden Inhalte mehr auf das Lehramt zugeschnitten sind.

Wenn ihr also keine oder kaum Nachteile durch einen Umstieg habt und/oder euch die neuen Inhalte interessieren, lohnt es sich eventuell, auf Nummer sicher zu gehen und in die neue Version zu wechseln.

 

Sofern ihr nicht eine spezielle Lehrveranstaltung im Wahlbereich gemacht habt (siehe Abschnitt zur Anerkennungsverordnung), müsst ihr bei einem Umstieg in der Regel die folgenden Lehrveranstaltungen jedenfalls nachmachen:

  • VO Einführung in die Medienpädagogik (3 ECTS, UF DGI 01)
    Achtung: Diese LV ist Teil der neuen STEOP. Das bedeutet, dass man nach einem Umstieg zuerst diese LV nachholen muss, bevor man andere Lehrveranstaltungen (ausgenommen STEOP, TGI und THI) machen darf.
  • LP Design Thinking (3 ECTS, UF DGI 05)
  • VO oder VU zu Einführung in Künstliche Intelligenz (3 ECTS, UF DGI 05)
    Entspricht aktuell der VO Grundlagen der Intelligenten Systeme (und wird nur in Wintersemestern angeboten!).
  • VU Informationssicherheit (3 ECTS, UF DGI 06)
  • PS Angewandte Ethik und Technikbewertung (3 ECTS, UF DGI 08)
  • VU Einführung in die Fachdidaktik DGI (3 ECTS, UF DGI 09)

Weitere wichtige Informationen

  • Jede Änderung der Zulassung, z.B. der Wechsel des (anderen) Unterrichtsfaches, führt zwangsläufig zu einem Wechsel in das UF Digitale Grundbildung und Informatik. Wer also in der alten Version bleiben will, darf – zumindest vorerst – kein Unterrichtsfach mehr wechseln.
    Die Studienprogrammleitung versucht aktuell, dieses „Problem“ zu beheben.
     
  • Umgekehrt führt ein Wechsel in die neue Version ggf. auch im anderen Unterrichtsfach zu einer Unterstellung in eine neue Version (falls es dort inzwischen eine gibt). Folglich könnte der Wechsel auf DGI auch im Zweitfach oder im ABG-Teil zu ECTS-Verlusten führen! Informiert euch also auch hier genau!
     
  • Manche Lehrveranstaltungen werden nur 1x/Jahr angeboten.
     
  • Mit dem neuen Curriculum wurden neue (zusätzliche) Voraussetzungsketten geschaffen. Das bedeutet, dass es in der neuen Version schwieriger ist, Module unterschiedlicher Semester zu vertauschen.
    Gerade im Lehramt, wo zwei Fächer (bzw. mindestens drei Teilcurricula) parallel studiert und bei der Terminplanung berücksichtigt werden müssen, ist dies sehr problematisch und kann zu Verzögerungen im Studium führen. Achtet am besten vor einem Umstieg schon darauf, dass euch dann nicht Modulvoraussetzungen fehlen und ihr nach dem Umstieg keine/kaum Lehrveranstaltungen machen dürft. Bei Fragen dazu wendet euch am besten an uns oder an das SSC.
     
  • Bitte füllt die Lehrveranstaltungsevaluierungen (vor allem zu den neuen Lehrveranstaltungen) aus! Sie sind ein wichtiges Feedback-Instrument und können, vor allem für zukünftige Semester, tatsächlich Verbesserungen bringen.
     
  • Auch für Leute, die in der alten Version bleiben, gibt es kleinere Änderungen: So werden seit Wintersemester manche alten Lehrveranstaltungen nicht mehr angeboten und durch die DGI-Äquivalente ersetzt (zB. Lehr-Lern-Labor InformatikLehr-Lern-Labor DGI). Diese Zuordnungen sind in der Äquivalenzverordnung (siehe hier) veröffentlicht worden. Praktisch werden die Auswirkungen für euch aber gering sein; ihr macht einfach die jeweils im u:find aufgeführte Version der Lehrveranstaltung.

Ich will umsteigen – was muss ich tun?

Wenn Du, nachdem Du Obiges sorgfältig gelesen hast, auf die neue Version umsteigen willst, musst Du das Formular unter https://informatik.univie.ac.at/studium/studienangebot/auslaufende-studien/bachelorstudien/bachelor-lehramt-unterrichtsfach-informatik/wechsel-in-das-neue-curriculum/ an das SSC schicken und den Ablauf befolgen. Beachte, dass die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann – es ist daher eher nicht empfehlenswert, den Antrag kurz vor oder während der Anmeldephase abzuschicken!

Ich will nicht umsteigen – was muss ich tun?

Nichts – außer bis spätestens 31. Oktober 2027 Dein Studium abschließen und keine Studienwechsel o.ä. durchführen :)

 

Falls Du weitere Fragen hast, wende Dich gerne an uns. Die Kontaktmöglichkeiten findest Du hier.

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