Änderungen im Lehramts-Bachelor Digitale Grundbildung und Informatik mit 1.10.2025

Im Bachelor UF Digitale Grundbildung und Informatik gibt es gleich mehrere Änderungen, die alle mit 1. Oktober 2025 in Kraft treten.

Aufweichung der Voraussetzungsketten

In der Vergangenheit bestand das Problem, dass oft die Absolvierung einer LV des vorhergehenden Semesters direkt im darauffolgenden Semester bereits verpflichtende Voraussetzung war. Dies ist gerade im Lehramtsstudium, das ja aus 3 (zeitlich nicht aufeinander abgestimmten) Teilcurricula besteht, besonders problematisch. Diese Problematik konnten wir entschärfen; es ist uns also gelungen, hier studierendenfreundliche Änderungen durchzusetzen.

Die (Meisten der) problematischen Voraussetzungen wurden gelockert, indem sie – falls möglich – zu „empfohlenen Teilnahmevoraussetzungen“ geändert wurden. Empfohlene Teilnahmevoraussetzungen sollte man idealerweise trotzdem erfüllen (Kenntnisse daraus können also vorausgesetzt werden), jedoch kann man sie sich auch selbst beibringen und wird zumindest nicht an der Anmeldung zur Lehrveranstaltung gehindert.

Die Änderungen findet ihr in folgender Tabelle:

Modul UF DGI verpflichtende Teilnahmevoraussetzung bis 30.09.2025 (inklusive implizite Voraussetzungen) verpflichtende Teilnahmevoraussetzung ab 01.10.2025
04 StEOP, 02, 03 StEOP
05 StEOP, 02, 03, 04 StEOP, 03
08 StEOP, 02, 03, 04, 07 StEOP, 07
09 StEOP, 02, 03, 07 StEOP, 02, 03
10 StEOP, 02, 03, 04, 07, 09, 12 StEOP, 02, 03, 04, 07, 09
12 StEOP, ABGPM3, 02, 03, 04, 07, 09 StEOP, ABGPM3, 02, 03, 07, 09
13 StEOP, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 12 StEOP, 02, 03, 04, 07, 08, 09

Eine Voraussetzung ist weiters neu dazugekommen: Die positive Absolvierung der VU Informatik und Gesellschaft ist ab 1.10.2025 zwingende Voraussetzung für das PS Angewandte Ethik und Technikbewertung.

Links:

Änderungen bei den Technischen Grundlagen sowie bei der Theoretischen Informatik

Weiters möchten wir darauf hinweisen, dass die Änderungen an den Bachelorstudien (siehe hier) auch für die Lehramtsstudien gelten (sowohl UF Digitale Grundbildung und Informatik als auch UF Informatik). Somit sind ab 1. Oktober die 6 ECTS VO Technische Grundlagen der Informatik durch 4 ECTS VO TGI + 2 ECTS UE TGI ersetzt worden. Selbiges gilt auch für die VO Theoretische Informatik. Dies wurde über eine Äquivalenzverordnung geregelt. Kurz gesagt, gibt es bei beiden LVen zukünftig also statt einer VO mit 6 ECTS eine VO mit 4 ECTS sowie eine Übung mit 2 ECTS, wobei beide positiv absolviert werden müssen.

Die Änderungen gelten nicht rückwirkend. Wer eines der Module also bereits abgeschlossen hat, für den ändert sich (in dem Modul) nichts. Wer das Repetitorium zu einer der Lehrveranstaltungen bereits abgeschlossen hat, kann es sich auch für die neue Übung anrechnen lassen.

Die Antritte zur alten VO-Prüfung mit 6 ECTS und zur neuen Prüfung mit 4 ECTS werden nicht zusammengezählt. Die Zählung der Antritte beginnt bei der neuen Prüfung daher wieder mit dem 1. Antritt. Die Antritte zur alten PUE und zur neuen UE werden ebenfalls nicht zusammengezählt. Das ist zumindest für alle, die in TGI oder THI bereits beim 3. oder 4. Antritt sind, eine gute Nachricht.

Links:

Neuen Kommentar hinzufügen

Eingeschränktes HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.