Mehr Wahlfreiheit im Bachelor Informatik und weitere Änderungen im Satzungsteil Studienrecht

Mit 1. September ist eine große Novelle des studienrechtlichen Teils der Satzung der Universität Wien in Kraft getreten. Dabei wurden etliche bereits seit langem so gehandhabte Dinge erstmals formal niedergeschrieben, andere Sachen konkretisiert, einzelne Sachen auch geändert.

Alternative Erweiterungen in den Bachelorstudien

Eine wichtige Neuerung ist, dass seit diesem Wintersemester in den Bachelorstudien statt des bisherigen Moduls W2 (Bachelor Informatik) bzw. WW (Bachelor Wirtschaftsinformatik) nun auch sogenannte Alternative Erweiterungen absolviert werden dürfen.

Bisher (vor dem 1.9.) hatte man die Wahl, Lehrveranstaltungen aus den Modulen W1 und/oder W2 oder alternativ ein (ganzes) Erweiterungscurriculum zu absolvieren. Seit dem 1. September könnt ihr nun auch nahezu beliebige Lehrveranstaltungen aus dem gesamten Lehrangebot der Universität Wien in diesem Bereich verwenden oder anerkennen lassen.

Das bedeutet konkret, dass ihr im Umfang von 15 ECTS wahlweise

  • weitere Lehrveranstaltungen aus W1 (den normalen Clustern),
  • Lehrveranstaltungen aus W2 (den „Erweiterungslisten“),
  • ein gesamtes Erweiterungscurriculum oder
  • Lehrveranstaltungen als Alternative Erweiterung

absolvieren könnt!

Als Alternative Erweiterungen zählen faktisch fast alle Lehrveranstaltungen postsekundärer Bildungseinrichtungen – das heißt, euch steht beinahe das komplette Lehrangebot der Universität offen. Diese Lehrveranstaltungen müssen keinen Informatikbezug haben!

Ein paar Einschränkungen gibt es jedoch zu beachten:

  • Es können keine Leistungen angerechnet werden, die für die Zulassung zum Studium verwendet wurden (z.B. die Deutschprüfung C1 nicht; ein Sprachkurs wie Griechisch am Sprachenzentrum hingegen wäre möglich).
     
  • Die Teilnahmevoraussetzungen für Lehrveranstaltungen/Prüfungen aus dem Curriculum gelten auch dann, wenn die Lehrveranstaltungen in den Alternativen Erweiterungen absolviert werden; man kann also keine Voraussetzungen umgehen.

Wenn ihr eine Lehrveranstaltung als Alternative Erweiterung absolvieren wollt, geht bitte wie folgt vor:

  • Wenn möglich, wählt bei der Anmeldung in u:space als Modul „Alternative Erweiterungen“ aus.
  • Für Lehrveranstaltungen der SPL5 könnt ihr das allerdings nicht selbst auswählen. Hier wählt – wenn möglich – ein anderes Modul (das für euch zur Auswahl steht) und schreibt anschließend dem SSC ein E-Mail mit Bitte um Zuordnung der LV zu den alternativen Erweiterungen. Solltet ihr euch in gar keinem Modul selbst anmelden können, so schreibt bitte bereits für die Anmeldung (rechtzeitig innerhalb der Anmeldefrist) ein E-Mail an das SSC, damit dieses die Anmeldung für euch vornehmen kann.
  • Wenn ihr bereits Lehrveranstaltungen absolviert habt und diese in die Alternativen Erweiterungen verschieben wollt, versucht, diese Änderung selbst in u:space durchzuführen. Sollte euch das nicht möglich sein, so schreibt bitte ein E-Mail an das SSC Informatik.
  • Wenn ihr (z.B. im Rahmen von Erasmus+ absolvierte) Lehrveranstaltungen in den Alternativen Erweiterungen anerkennen lassen wollt, so stellt ganz normal einen Antrag auf Anerkennung.

Weitere Informationen findet ihr auch auf der Webseite der Studienprogrammleitung (Bachelor Informatik, Bachelor Wirtschaftsinformatik).

In jedem Fall bietet diese Änderung eine große Flexibilität und Lehrveranstaltungsauswahl! Viel Spaß!

Weitere Änderungen

Neben der Einführung der Alternativen Erweiterungen gab es u.a. folgende Änderungen (Auswahl):

  • Es können zukünftig bereits während der STEOP „studienunterstützende Lehrangebote“ (für die es auch ECTS gibt) in Anspruch genommen werden („Studienstart Plus“); damit soll vermutlich die Erreichung der Mindeststudienleistung erleichtert werden (§ 2 Abs. 7). Diese Lehrveranstaltungen können im Vorlesungsverzeichnis hier gefunden und in der Alternativen Erweiterung verwendet werden.
     
  • Auch für die Modulprüfungen der STEOP sollte es „in der Regel“ künftig 3 Prüfungstermine pro Semester geben (§ 7 Abs. 3). Leider steht dort „in der Regel“, eine Umsetzung für unsere STEOPs ist aktuell nicht geplant.
     
  • Dies ist nun keine Änderung, soll hier jedoch dennoch erwähnt werden: § 10 Abs. 2 besagt ausdrücklich, dass auch in prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen prinzipiell keine Anwesenheitspflicht besteht, außer diese steht (vor Beginn des Semesters!) in u:find. Einige Lehrende vergessen diesen Umstand leider immer wieder und können gerne von euch daran erinnert werden ;-)
     
  • Studierende müssen bereits vor Beginn der Anmeldefrist unter anderem über Ziele, Form, Inhalte, Termine und Methoden, Beurteilungskriterien, Beurteilungsmaßstäbe sowie erlaubte Hilfsmittel je Teilleistung informiert werden. D.h. diese Informationen müssen vor Beginn der Anmeldefrist vollständig und transparent in u:find stehen (§ 10 Abs. 6)!
     
  • Es ist zukünftig möglich, die Betreuungszusage zu einer Masterarbeit zu verlieren, wenn der Studierende keinen Fortschritt vorweisen kann und auch keinen Zeitplan für die Fertigstellung (in Abstimmung mit dem Betreuer) vorlegen kann (§ 14 Abs. 7). Nach unseren Informationen soll das aber nur in Ausnahmefällen passieren, wenn tatsächlich für lange Zeit kein Fortschritt vorgewiesen wurde.

Ihr findet die neue Fassung der Satzung hier.

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