Master UF Digitale Grundbildung und Informatik (Version 2026)

Wichtiger Hinweis:

Dieser Text bezieht sich auf die Curriculums-Version 2026 des Lehramts-Curriculum, die erst mit 1. Oktober 2026 in Kraft tritt und vorher nicht studiert werden kann! Außerdem ist dieser Text noch in Arbeit und wird laufend ergänzt!

Master UF Digitale Grundbildung und Informatik – Lehramt
(Universität Wien)
Abschluss Master of Education (BEd)
Re­gel­stu­di­en­dau­er 4 Semester (2 Jahre)
Umfang 120 ECTS-Punkte
Sprache Deutsch und teilweise Englisch
Aktuelle Version 1. Oktober 2026;
tritt erst mit Oktober 2026 in Kraft
Stu­di­en­kenn­zahl UA 196 053, UA 199 514
Curriculum Konsolidierte Fassung (PDF)
Se­mes­ter­plan siehe Curriculum

Mit dem Studienjahr 2026/27 tritt eine österreichweite Lehramtsreform in Kraft. Damit gibt es auch neue Lehramtscurricula, die den Aufbau und die Struktur des Studiums deutlich verändern und stärker an die Bologna‑Struktur angepasst sind.

An sich führt die Reform zu einer Verkürzung des Lehramtsstudiums auf 180 ECTS im Bachelor und 120 ECTS im Master. Unser Unterrichtsfach Digitale Grundbildung und Informatik nimmt hierbei jedoch eine besondere Stellung ein: Als Fächerbündel umfasst unser Curriculum sowohl Digitale Grundbildung als auch klassische Informatikinhalte und hat daher in Kombination mit einem 2. Teilcurriculum (3. Unterrichtsfach oder Erweiterung) im Bachelor 210 ECTS statt 180 ECTS.

Kurz gesagt:

Eine Fächerkombination, die die Unterrichtsfächer Digitale Grundbildung und Informatik beinhaltet, dauert im Studium somit um 30 ECTS bzw. ein Semester länger als andere Fächerkombinationen!

  • Bachelor: 210 ECTS und somit 7 Semester Regelstudienzeit

  • Master: 120 ECTS und somit 4 Semester Regelstudienzeit

 

Allgemeine Struktur der Lehramtscurricula – Teilcurricula und Blöcke

Das Lehramtsstudium ist prinzipiell quasi ein kombinationspflichtiges Studium, das aus mehreren Teilcurricula besteht. Das heißt, dass man mindestens 2 Unterrichtsfächer studieren muss (oder mindestens ein Unterrichtsfach und eine Erweiterung). Diese Teilcurricula sind im Master:

  • Die Allgemeinen Bildungswissenschaftlichen Grundlagen (ABG), die für alle Lehramtsstudierenden gleich sind (15 ECTS) sowie die Pädagogisch-Praktischen Studien (PPS) im Umfang von 10 ECTS.
  • Ein 1. Unterrichtsfach. Im Master ist dieses 20 oder 45 ECTS groß.
  • Ein 2. Unterrichtsfach (oder eine Erweiterung) im Umfang von 45 oder 20 ECTS.

In Summe ergibt dies incl. einer 30-ECTS-Abschlussphase (Masterarbeit und Masterseminar) 120 ECTS.

Jedes Unterrichtsfach (als Teilcurriculum) gliedert sich weiter in Block I, Block IIa/IIb und Block III:

  • Block I wird in beiden Teilcurricula im Bachelor absolviert und spielt im Master keine Rolle mehr.
     
  • Block IIa wird im Bachelor in dem Fach durchgeführt, in dem die Bachelorarbeit geschrieben wird, während Block IIb im zweiten Fach im Master stattfindet.
     
    Beispiel: Angenommen, Du studierst die Fächerkombination UF Digitale Grundbildung und Informatik und UF Latein.
    • → Wenn Du die Bachelorarbeit im UF DGI machst, absolvierst Du Block IIa des UF Digitale Grundbildung und Informatik im Bachelor. Wenn Du dann Deinen Master machst, wirst Du dafür Block IIb im UF Latein machen müssen.
    • → Wenn Du die Bachelorarbeit im UF Latein machst, absolvierst Du Block IIa des UF Latein im Bachelor. Wenn Du dann Deinen Master machst, wirst Du dafür Block IIb dafür im UF DGI machen müssen.
       
  • Block III ist fix im Master angesiedelt und umfasst neben Pflicht-/Wahllehrveranstaltungen auch die Masterarbeit sowie ein Masterseminar.

 

Inkrafttreten und Übergangsfristen

Wir beschreiben im Folgenden den Aufbau des Master-Teilcurriculums UF Digitale Grundbildung und Informatik in der Version 2026. Diese Version gilt für alle Studierenden, die ab 1. Oktober 2026 ihr Lehramtsstudium beginnen oder die nach dem 1. Oktober 2026 freiwillig umsteigen. (D.h. sie gilt auch für all jene Studierende, die nach dem 1. Oktober 2026 ggf. noch in einer älteren Bachelor-Version abgeschlossen haben und dann tagesaktuell o.ä. zum Master zugelassen werden.)

Studierende, die bereits vor dem 1. Oktober 2026 ihr Lehramtsstudium im Master im UF Informatik oder im UF DGI begonnen haben, können ihr Studium im alten Curriculum abschließen, sofern sie rechtzeitig abschließen. Die Fristen lauten:

  • Master UF Informatik (Version 2015):
    Das Teilcurriculum Master UF Informatik (Version 2015) kann bis 31. Oktober 2026 in der alten Fassung abgeschlossen werden. Wer nicht rechtzeitig abschließt, wird in diese Version überführt, was mit ECTS-Verlusten einhergehen kann. Details folgen sobald bekannt.
     
  • Master UF Digitale Grundbildung und Informatik (Version 2024):
    Das Teilcurriculum Master UF Digitale Grundbildung und Informatik (Version 2024) kann bis zum 31. März 2029 in der alten Form abgeschlossen werden. Wer nicht rechtzeitig abschließt, wird in diese Version überführt, was mit ECTS-Verlusten einhergehen kann. Details folgen sobald bekannt.

Ein freiwilliger Umstieg auf diese (neue) Version ist ab 1. Oktober 2026 möglich. Er kann aber je nach Studienfortschritt mit ECTS-Verlusten einhergehen (und damit auch z.B. Auswirkungen auf Beihilfen o.ä. nach sich ziehen). Die Frage ob und wann sich ein Umstieg auf die neue Version lohnt wird in einem anderen Artikel näher beschrieben werden.

 

Der Aufbau des Teilcurriculums Master UF Digitale Grundbildung und Informatik im Detail

Im Folgenden wird die Struktur des Teilcurriculums Master UF Digitale Grundbildung und Informatik beschrieben. Bitte beachtet, dass hier nicht auf alle Einzelheiten eingegangen wird und lest besser auch direkt im Curriculum nach!

Bitte beachtet, dass es Voraussetzungen zwischen Modulen und Lehrveranstaltungen gibt! Es ist daher sehr empfehlenswert, sich möglichst an den Semesterplan zu halten. Allerdings besteht das Lehramtsstudium bekanntlich ja aus mindestens 3 Teilcurricula, die zeitlich jedoch nicht auf einander abgestimmt sind. Das heißt, dass ihr sehr wahrscheinlich früher oder später Überschneidungen zwischen Lehrveranstaltungen verschiedener Fächer haben werdet und daher irgendwann gezwungen sein werdet, vom Semesterplan abzuweichen. Das ist ein bekanntes Problem – ihr seid also gefordert, euer Studium sehr vorausschauend zu planen und euch auch eure Zeit (incl. etwaiger Fahrzeit) sehr gut einzuteilen.

Wenn ihr vom Semesterplan abweicht, passt auf, dass ihr nicht irgendwann am Fortkommen im Studium gehindert werdet, weil euch z.B. nur mehr eine LV übrig bleibt, die aber für alle anderen LVen, die euch fehlen, eine Voraussetzung darstellt.

Wir gehen hier nicht auf alle Voraussetzungen im Detail ein. Die Semesterangaben orientieren sich außerdem am empfohlenen Studienplan mit etwa 30 ECTS pro Semester; selbstverständlich können Lehrveranstaltungen aber auch getauscht werden oder das Studium in mehr (oder theoretisch auch in weniger) Semestern absolviert werden.

Eine Eigenheit des Fächerbündels ist, dass ein Bachelor in der Fächerkombination Digitale Grundbildung und Informatik (nach dem Curriculum 2026) in der Regelstudienzeit 7 Semester und damit eine ungerade Zahl an Semestern lang ist. Daher ist gemäß Semesterplan im Master ein Start im Sommersemester vorgesehen! Das ist insbesondere relevant zu wissen, weil es einige Lehrveranstaltungen gibt (z.B. Mensch-Computer-Interaktion), die nicht jedes Semester sondern nur 1x/Jahr angeboten werden – und zwar in dem Semester, in dem sie laut Semesterplan vorgesehen sind! Die Semesterpläne der anderen Unterrichtsfächer werden jedoch vermutlich auf einen Start im Wintersemester ausgelegt sein, wodurch ihr unter Umständen gezwungen sein könntet, Semester 1 und 2 in eurem Zweitfach (oder in DGI, falls ihr im Wintersemester startet) zumindest teilweise zu tauschen. Die Vizerektorin für Lehre hat außerdem zugesichert, dass man im Bachelor bereits großzügig Lehrveranstaltungen aus dem Master vorziehen dürfe (beispielsweise darf Block IIb auf Wunsch ebenfalls bereits im Bachelor studiert werden, wodurch sich später der Master verkürzt) – somit kann es, um die Semesterpläne der Fächer unter einen Hut zu bringen, unter Umständen auch eine Überlegung wert sein, trotz fertiger Bachelorarbeit den Bachelor noch nicht fertig abzuschließen, sondern Lehrveranstaltungen aus dem Master vorzuziehen. Solltet ihr unsicher sein, nehmt gerne ein Beratungsgespräch bei uns oder bei der SPL in Anspruch.

 

Block IIb

Im 1. Semester des Masters kommt es darauf an, in welchem Fach ihr eure Bachelorarbeit geschrieben habt. Habt ihr sie im Fach Digitale Grundbildung und Informatik geschrieben, so hat euer vorgesehenes Semester laut Semesterplan nur Lehrveranstaltungen aus Block IIb eures Zweitfachs und keine Informatik-Lehrveranstaltungen. (Selbstverständlich ist der Semesterplan nur ein Vorschlag, ihr könnt trotzdem Informatik-Lehrveranstaltungen aus Block III vorziehen o.ä.)

Wenn ihr die Bachelorarbeit in den UF Digitale Grundbildung und Informatik geschrieben habt, so habt ihr Block IIa eures Zweitfachs im Bachelor gemacht und werdet somit Block IIb im Master UF Digitale Grundbildung und Informatik machen. Dort sind folgende Pflicht-Lehrveranstaltungen vorgesehen:

  • VU Mensch-Computer-Interaktion (6 ECTS, mitverwendet)
  • VU Partizipatives Gestalten in DGI (6 ECTS, genuin)
  • SE Emergente Technologien im interdisziplinären Kontext (4 ECTS, genuin)
  • VU Anwendungen emergenter Technologien im Bildungskontext (3 ECTS, genuin)

Zusätzlich gibt es hier einen Wahlbereich im Umfang von 6 ECTS, wo ihr Informatik-, Medienbildungs- oder Ethik-Lehrveranstaltungen machen könnt. Die in Frage kommenden Lehrveranstaltungen werden im Vorlesungsverzeichnis bekanntgegeben. Wenn ihr eine andere LV machen wollt, die dort nicht gelistet ist, ist das unter Umständen aber auch möglich – fragt einfach beim SPL nach.

 

Block III

Laut Semesterplan im 2. und 3. Semester ist die Absolvierung der Lehrveranstaltung des Block III vorgesehen. Das sind folgende LVen:

  • VU Informationssicherheit (3 ECTS, mitverwendet aus dem Bachelor (Wirtschafts-)Informatik)
  • VU Angewandte Ethik und Technikbewertung (3 ECTS, genuin)
  • VU Modellierung und Simulation (4 ECTS, genuin, neu geschaffen)
  • LP DGI-Projekte im Bildungsbereich (6 ECTS, genuin, neu geschaffen)
  • VU Forschungsmethoden und Theorien in der Fachdidaktik DGI (4 ECTS, genuin, neu geschaffen)

Hinweis: Das Praktikum sowie der Praktikumsbegleitkurs (insgesamt 7 ECTS, beide PPS pädagogisch-praktische Studien) sind ebenfalls im 2. Semester vorgesehen, gehören aber zum ABG-Teil und werden daher hier aktuell nicht näher beschrieben.

 

Abschlussphase

Laut Semesterplan in eurem 4. Semester des Masters ist eine Masterarbeit im Umfang von 25 ECTS vorgesehen, die von einem Masterseminar (3 ECTS) begleitet wird. Die Genehmigung von Thema und Betreuung der Masterarbeit ist Voraussetzung für die Anmeldung zum Masterseminar.

Ganz am Schluss – nach Abgabe der Masterarbeit und Absolvierung aller Prüfungen und Lehrveranstaltungen – müsst ihr außerdem noch eine Defensio (also Prüfung) über das Thema eurer Masterarbeit ablegen. Dafür gibt es 2 ECTS.

 

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